Hausordnung

Hausordnung

für das Möglinger Haus in Grünenbach

(Stand 26.09.2016)

Die Skizunft Möglingen e.V. wünscht Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im Möglinger Haus. Tragen Sie dazu durch die Beachtung nachstehender Punkte bei:

  1. Das Möglinger Haus kann nur von angemeldeten Personen benutzt werden. Es müssen die gebuchten Zimmer belegt werden.
  2. Wir bitten um Verständnis, dass keine Haustiere mitgebracht werden können.
  3. Die Zimmer können an Anreisetag in der Regel ab 15 Uhr bezogen werden und müssen am Abreisetag spätestens bis 11 Uhr geräumt sein.
  4. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf den Parkplätzen der Skizunft und nicht vor fremden Gebäuden oder Grundstückseinfahrten.
  5. Die Betten müssen von den Gästen komplett mit Bettwäsche (Leintuch, Kissen, Decke) bezogen werden. Dazu kann die Bettwäsche mitgebracht oder gegen eine Gebühr von der SZM geliehen werden. Schlafsäcke dürfen nicht benutzt werden. Die Bettwäsche ist vor der Abreise abzuziehen und soweit sie der Skizunft gehört in der Waschküche im Untergeschoss abzulegen.
  6. Treppenhaus, Aufenthaltsräume und Zimmer sollten nur mit leichtem Schuhwerk betreten werden. Für Ski, Schlitten und Stiefel sind der Skistall und die Schuhablagen da.
  7. Im gesamten Haus besteht Rauchverbot.
  8. Offenes Licht (Kerzen u.ä.) sind aus feuerpolizeilichen Gründen im ganzen Haus ebenfalls verboten.
  9. Die Zimmer, das Mobiliar und die sonstigen Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Beschädigungen sind wenn möglich vor Ort, ansonsten bei der Geschäftsstelle zu melden. Sollten Sie Mängel feststellen, bitten wir um Nachricht.
  10. Bitte beachten Sie, dass tagsüber während Ihrer Abwesenheit und bei Ihrer Abreise die Heizkörperthermostate auf „1“ zurückgestellt werden und die Fenster geschlossen sind.
  11.  Die Küchen und das Geschirr sind nach der Benutzung zu reinigen. Bei der Abreise dürfen keine Lebensmittel zurückgelassen werden. Bitte beachten Sie auch die vorgeschriebene Mülltrennung.
  12. Zimmer, Gemeinschaftsräume und die sanitären Anlagen sind sauber zu halten. Vor der Abreise sind die Zimmer zu saugen, die dazugehörenden Sanitärzellen und Waschbecken zu reinigen und die Papierkörbe zu leeren.
  13. Alkoholische und alkoholfreie Getränke stehen zum Kauf bereit und dürfen nicht mitgebracht werden.
  14. Nachtruhe ist von 22 bis 7 Uhr. In dieser Zeit sind die Türen der Aufenthaltsräume geschlossen zu halten sowie unnötiger Lärm und Türenschlagen zu vermeiden. Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste. Um ein gutes Einvernehmen mit den Nachbarn zu erhalten, ist zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmbelästigungen nach 22 Uhr jeglicher Lärm außerhalb des Gebäudes (Terrasse, Garten, Außenanlagen) zu vermeiden. In den Gasträumen sind nach 22 Uhr Türen und Fenster geschlossen zu halten, wenn Musikdarbietungen oder ähnliches Zimmerlautstärke überschreiten. Bei Nichteinhaltung muss davon ausgegangen werden, dass Nachruhestörungen von der örtlichen Polizei geahndet werden.
  15. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet die Skizunft nicht.
  16. In besonderen Fällen wenden Sie sich an die Hausverwalterin Frau Stöckeler (Telefon  08383/7515)

Wir danken Ihnen für die Beachtung der Hausordnung.